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Betriebsanweisung Hochhubwagen

KOSTENLOSE MUSTERVORLAGE
Kopieren, Anpassen, Ausdrucken - in wenigen Klicks zur eigenen Betriebsanweisung für Hochhubwagen

So erstellen Sie Ihre eigene Betriebsanweisung für manuelle Hochhubwagen:

  1. Klicken Sie auf den Button oberhalb
  2. Sie gelangen zu einem schreibgeschützten Google Dokument
  3. Klicken Sie auf "Datei" und dann auf "Kopie erstellen"
  4. Ein neues Google Dokument öffnet sich für Sie
  5. Sie können nun Anpassungen vornehmen
  6. Drucken Sie Ihre Betriebsanweisung aus

Betriebsanweisung für Hochhubwagen - Was ist das?

Hochhubwagen stellen im Einsatz eine potenzielle Gefährdung dar, die es zu minimieren gilt. Die Verantwortung dafür liegt sowohl beim Arbeitgeber, dem Unternehmen, als auch beim Arbeitnehmer.

  • Arbeitgeber: Gesetzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet den betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Betriebsanweisung zu stellen. Die rechtliche Grundlage stützt sich auf den § 5 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals BGV D27) und auf die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, speziell im § 12.
  • Arbeitnehmer: Dem Arbeitsschutz nach sind Angestellte dazu verpflichtet sich um ihre Sicherheit und Gesundheit zu kümmern - gemäß der Unterweisungen des Arbeitgebers.

Die Betriebsanweisung für Hochhubwagen beinhaltet Informationen zu Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hinsichtlich des Umgangs. Praxisnahe Tipps werden knapp und präzise bereitgestellt. Neben regelmäßigen Unterweisungen stellt die Hochhubwagen-Betriebsanweisung eine weitere, zusätzliche Unterstützung für das Personal dar. Sie muss im Betrieb, in der Nähe des jeweiligen Arbeitsbereiches ausgehängt und für jeden zugänglich gemacht werden.

Inhalt einer Betriebsanweisung für Hochhubwagen

Die folgenden Bestandteile sind unerlässlich für einen sicheren und unfallfreien Umgang mit Handhochhubwagen:

  1. Anwendungsbereich: Wo und für was wird der Hochhubwagen eingesetzt?
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt: Welche Gefahren gehen von dem Hochhubwagen und dem Einsatz des Hochhubwagen aus? Mögliche Verletzungen, Verletzungsart sowie Ursache.
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: Welche Präventionen sind zu treffen? Ist Schutzkleidung vorgeschrieben? Gibt es bestimmte Verhaltensregeln? Verbote hinsichtlich der Nutzung: Kein Personentransport oder Verbot von Rollerfahren mit dem Hochhubwagen.
  4. Verhalten bei Störungen: Wer muss benachrichtigt werden? Wie muss mit dem Gerät weiter vorgegangen werden? Muss es abgeschaltet und gegen weitere Nutzung gesichert werden?
  5. Verhalten bei Unfällen & Erste Hilfe: Welche Schritte sind zu befolgen? Wie lautet die Notrufnummer? Wer muss informiert werden? Erste-Hilfe leisten.
  6. Instandhaltung und Entsorgung: Welche Personen sind für diese Aufgaben zuständig, verantwortlich und qualifiziert?

Weitere Punkte, die festgehalten werden können sind: Verkehrswege für den Hochhubagen, Angaben zur Lagerung, zu Lagerflächen und zur Stapelung von Waren oder auch der Hinweis zur Pflicht der Beachtung der Betriebsanleitung. Bei Anbaugeräte oder Arbeitsbühnen sind entsprechende Hinweise hinzuzufügen.

Betriebsanleitung versus Betriebsanweisung

Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller angefertigt und ist für den Betreiber gedacht. Der Fokus liegt auf dem Produkt, das detailliert beschrieben wird. Sie beschreibt neben der Inbetriebnahme auch technische Daten und enthält technische Zeichnungen.

Die Betriebsanweisung wird vom Arbeitgeber/ Unternehmen angefertigt und ist für das Personal. Sie stellt eine zusätzliche Informationsquelle dar und bietet knappe, praxisorientierte und präzise Tipps im Umgang mit dem jeweiligen Gerät, in diesem Fall dem Handhochhubwagen. In der Betriebsanweisung wird jedoch oft auf das Beachten der Betriebsanleitung verwiesen.

Informationen in der Betriebsanweisung werden meist schriftlich festgehalten. Es besteht aber die Möglichkeit diese auch in Form von Symbolen und Grafiken vereinfacht darzustellen. Dazu gehören Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, GHS Gefahrenpiktogramme.

Betriebsanweisung - Digital? Sprache? Aushang?

  • Betriebsanweisungen müssen den jeweiligen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Dazu werden sie im Betrieb ausgehängt.
  • Jedem Mitarbeiter kann eine eigene Betriebsanweisung ausgehändigt werden - das ist aber kein Muss.
  • Voraussetzung sind eine mündliche Unterweisung und die dauerhafte Zugänglichkeit im Betrieb nahe des Arbeitsplatzes.
  • Die Betriebsanweisung kann dem Personal auch digital zugeschickt werden - das ersetzt jedoch weder die mündliche Unterweisung noch den Aushang in Papierform am Arbeitsplatz!
Ist Ihr Mitarbeiter im Außendienst tätig, muss er eine Betriebsanweisung bei sich haben - digital oder ausgedruckt.Bei der digitalen Variante muss ihm vom Arbeitgeber ein Endgerät zur Verfügung gestellt werden, um auf die Betriebsanweisung zugreifen zu können.
Sind die Sprachkenntnisse des Mitarbeiters nicht ausreichend genug, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Betriebsanweisung in einer dem Mitarbeiter verständlichen Sprache zugänglich zu machen. Auch im Betrieb muss sie in der jeweiligen Sprache nahe dem Arbeitsplatz ausgehängt werden.

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