Auf alle Hubwagen, Hochhubwagen und Hubtische unserer Marke Pallit gewährt die Trading EU GmbH eine Verkäufergarantie gemäß den folgenden Bestimmungen:
§ 1 Inhalt und Umfang der Garantie
Rechte aus dieser Garantie stehen nur dem Vertragspartner von Trading EU GmbH zu, d. h. Kunden, die das Produkt unmittelbar von Trading EU GmbH erworben haben. Die Garantie gilt nur für Neuware. Die Rechte aus dieser Garantie bestehen neben etwaigen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen des Kunden gegen Trading EU GmbH. Derartige kaufrechtliche Ansprüche werden durch diese Garantie nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Der Garantieumfang ist abhängig vom Produkt: Die Basis-Garantie gilt für sämtliche Hubwagen und Hochhubwagen Produkte der Trading EU GmbH GmbH, die unter dem Markennamen Pallit an Unternehmer vertrieben werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile (z.B. Rollen, Kugellager, Dichtungen, Leuchtmittel, Akkus, Batterien, Motoren, Hydraulik sowie Beweg- und Schiebeteile).
Für oben auf dieser Seite aufgeführten Pro-Hubwagen gilt eine Plus-Garantie mit größerem Umfang.
Bei der Plus-Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile (z.B. Rollen, Kugellager, Dichtungen, Leuchtmittel) Akkus und Batterien. Vorbehaltlich der Ausschlüsse in nachfolgenden Bestimmungen liegt ein Garantiefall vor, wenn innerhalb der Garantiefrist ein Sachmangel an einem Pallit-Produkt auftritt.
§ 2 Garantiefrist
Die Garantiefrist beträgt bei der Basis-Garantie und bei der Plus-Garantie fünf Jahre. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Übergabe des Neuprodukts an den Ersterwerber. Im Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigen Wechsels des Eigentümers gehen die Rechte aus der Garantie nicht auf den Erwerber über. Ferner wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt. Das Gleiche gilt im Falle von erbrachten Garantieleistungen. Für die instandgesetzten oder ersetzten Teile läuft keine erneute Garantiefrist. Es gilt die restliche verbleibende Garantiezeit seit Übergabe.
§ 3 Garantieausschlüsse
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei:
- unsachgemäßen Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Produkts, Fehlgebrauch für nicht zugelassene Zwecke, Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Prüfungs- oder Garantievereinbarung
- Wartungsanleitung sowie der Aufbau- oder Bedienungsanleitung (z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart)
- Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, Eingriffen Dritter, Produktveränderungen, die nicht ausdrücklich von Trading EU autorisiert wurden (beispielsweise Anbauten oder Kürzungen)
- gebrauchten Produkten oder B-Ware
- Instandsetzungs-, Wartungs- oder sonstige Maßnahmen durch nicht autorisierte Trading EU-Vertragswerkstätten oder Einbau anderer als original Trading EU Ersatzteile
- Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Betriebsmitteln, zum Beispiel von Ölen und Schmierstoffen, die nicht von Trading EU empfohlen sind. Maßgeblich sind die Vorgaben der Bedienungsanleitung von Trading EU. Alle Ersatzteile und Öle müssen grundsätzlich von Trading EU bezogen werden. Kann Trading EU die benötigten Ersatzteile oder Öle / Schmierstoffe nicht in angemessener Zeit liefern, ist der Kunde berechtigt, diese bei Drittanbietern zu beziehen
- unzureichende oder mangelhafte Wartung des Geräts, z.B. Nichteinhaltung der Wartungsintervalle und Intervalle für den Wechsel der Schmierstoffe
- unwesentlichen Fehlern oder Abweichungen, die für den Wert und bestimmungsgemäßen Gebrauch unerheblich sind
- unnormalen Betriebsbedingungen wie Nässe, extreme Wärme oder Kälte, Schwankungen der elektrischen Stromversorgung oder höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmungen
- gewöhnlichem Verschleiß
Es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf einem der vorgenannten Umständen beruht. Stellt sich heraus, dass kein Garantiefall vorlag, behält sich Trading EU vor, die Kosten der Überprüfung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Insbesondere gehen auch eventuelle Prüfkosten, z. B. Laborkosten für Öltestungen, zu Lasten des Kunden.
§ 4 Geltendmachung der Garantie
Der Garantiefall ist unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Auftreten, und innerhalb der Garantiefrist schriftlich bei der Trading EU GmbH anzuzeigen: Bitte nutzen Sie dieses Reklamationsformular. Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen. Garantieansprüche können nur für vollständig bezahlte Waren geltend gemacht werden. Bei Nichtbefolgen der vorstehenden Vorgaben besteht kein Anspruch auf die Erbringung von Garantieleistungen.
§ 5 Garantieleistungen und Garantieabwicklung
Trading EU erbringt im Garantiefall nach Wahl von Trading EU die folgenden Leistungen:
- Kostenfreie Ersatzteillieferung zum Selbsteinbau: Trading EU liefert Ersatzteile kostenlos und frachtfrei zum Selbsteinbau durch den Kunden. Der Einbau ist vom Kunden auf eigene Kosten vorzunehmen, oder
- Kostenfreie Garantiereparatur durch Trading EU: Trading EU übernimmt die Instandsetzung selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten auf Kosten von Trading EU. In diesem Fall hat der Kunde die Rücksendung der Ware zu Trading EU oder an eine andere von Trading EU benannte Reparaturwerkstätte vorzunehmen. Der Transport erfolgt auf eigene Kosten des Anspruchstellers, es sei denn, eine Übernahme der Transportkosten durch Trading EU wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart
Eine Kostenerstattung zu vorgenannten Vergütungssätzen erfolgt nur, wenn sich Trading EU vorab ausdrücklich mit der kostenpflichtigen Eigenreparatur bei einer Reparatur durch den Kunden einverstanden erklärt hat. Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Reparatur, so ist eine Kostenerstattung nur im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit Trading EU möglich. Der Kunde hat zunächst einen Kostenvoranschlag einzuholen. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Durchführung der Reparatur und die Übernahme der zu erwartenden Kosten vor der Durchführung durch Trading EU schriftlich freigegeben wurde. Die Wahl zwischen den einzelnen Garantieleistungen steht ausschließlich der Trading EU zu. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Garantieleistung besteht nicht. Weitere Ansprüche aus der Garantie, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. Auch übernimmt die Trading EU GmbH keine Haftung für Fehlerfolgekosten oder Kosten einer Betriebsunterbrechung. Ein Anspruch gegen Trading EU auf Zurverfügungstellung eines Überbrückungsgeräts bei Ausfallzeiten besteht nicht.
§ 6 Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Garantieerklärung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Erklärung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.