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FEM 4.004

Checkliste für FEM Prüfung

FEM-Prüfung mithilfe Checkliste

Die FEM-Prüfung für Hubwagen und andere Flurförderfahrzeuge (früher UVV) findet jährlich statt und dient der Unfallverhütung. Sie ist mit dem TÜV für Autos vergleichbar. Im Rahmen der Prüfung kontrolliert ein Sachverständiger Handhubwagen, Handstapler sowie Gabelstapler auf Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit und Sicherheit. Ist alles in Ordnung, folgt die Ausstellung der Prüfplakette.

FEM-Prüfung von Hubwagen und Handhubwagen

Die FEM (Fédération Européenne de la Manutention = Verband der Europäischen Maschinenhersteller) fasst in der Richtlinie FEM 4.004 Anleitungen zur regelmäßigen Prüfung von Flurförderfahrzeugen zusammen. Diese gilt für angetriebene Flurförderfahrzeuge nach ISO 5053 und durch Mitgänger angetriebene Modelle, mit oder ohne Hubfunktion. Die FEM-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und ersetzt die frühere UVV-Prüfung, also unter anderem die Hubwagen-Prüfung-UVV. Sie wird als Ergänzung zur Betriebs- und Wartungsanleitung für das Flurförderfahrzeug angewandt. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt beim Betreiber, die jährliche Prüfung beugt Unfällen mit Güter- und/oder Personenschäden präventiv vor.

Gesetzliche Grundlagen zur FEM-Prüfung

Als Grundlage der FEM 4.004-Richtlinie dienen die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D27 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Prüfer kontrolliert das Flurförderzeug auf Beschädigungen, Korrosion, Verschleiß und sonstige Mängel.

Hinweis: Unternehmer müssen Nachweise der FEM-Prüfung verwahren, Nachweise von Hubwagen-Prüfungen laut BGV D27 allerdings nur auf Verlangen der Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft.

Das FEM 4.004-Prüfungsbuch

Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfbuch gesammelt. Darin stehen Informationen zum Prüfdatum, -umfang und -ergebnis. Festgestellte Mängel trägt der Prüfer gegebenenfalls ebenfalls ein und schreibt eine Begutachtung. Die Beurteilung klärt, ob der Weiterbetrieb möglich ist oder ob es Probleme gibt.

Umfang der Prüfung von Flurförderfahrzeugen nach FEM 4.004

Die FEM-Prüfung beginnt mit einer Sicht- und Funktionskontrolle. Der Check umfasst die Bereiche Antrieb, Fahrwerk, Fahrerschutz und weitere Komponenten.

Prüfung von Antrieb, Fahrwerk und Gabelzinken

Die Sicht- und Funktionskontrolle beinhaltet die Bereiche Bremsen, Räder, Fahrgestell, Lenkung, Funktionsprüfung der Schalter und des Antriebs. Im Rahmen der Inspektion prüft der Experte die Hubeinrichtungen und die Dicke der Gabelzinken am Gabelknick. Gabelzinken werden auf bleibende Verformungen kontrolliert, zusätzlich erfolgt eine Sichtprüfung auf Risse. Außerdem werden die Ketten geprüft. In der Regel tritt der größte Verschleiß dort auf, wo die Kette über die Umlenkrollen läuft.

Prüfung Fahrerschutz

Die Prüfung zielt auf die Sicherheit der Mitarbeiter und Unverfallverhütung ab. Daher werden bei Standflurfahrzeugen auch Fahrerstandschutz, Lastschutzgitter und das Schutzdach auf ihren Zustand gecheckt.

Prüfung weiterer Komponenten

Zusätzlich zu den Bereichen Antrieb, Fahrwerk und Fahrerschutz gehört die Kontrolle weiterer Bauteile zum Prüfungsumfang. Der Prüfer untersucht die sichere Befestigung vom Sitz und der Haltegriffe. Die Beleuchtungsanlage muss funktionieren, Beschilderungen müssen vorhanden sein, und die Anhängervorrichtung, falls verfügbar, wird geprüft.

Vorteile für Unternehmen

Unternehmen erfüllen durch die Prüfung nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sie steigert zudem die Sicherheit im Unternehmen.

Vorteile der FEM-Prüfung:

  • Die einwandfreie Funktion und Einsatzbereitschaft der Flurförderfahrzeuge ist sichergestellt.
  • Eine höhere Ausfallsicherheit ist gegeben.
  • Mitarbeiter sind besser vor Unfällen geschützt.
  • Die regelmäßige Prüfung und frühzeitige Reparaturen tragen zur Werterhaltung der Flurförderfahrzeuge bei.

Prüferberechtigung

Die Überprüfung nach FEM 4.004 dürfen nur erfahrene Sachverständige durchführen. Diese Experten sind speziell ausgebildet, müssen nach EN ISO/IEC 17020 in ihrer Beurteilung objektiv sein und eine Niederschrift des Inspektionsberichts erstellen.