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Das Gabelzinkenschild Typ RSB soll Unfälle im Betrieb und im öffentlichen Verkehrsbereich verhindern. Dieses Modell entspricht den Forderungen der Berufsgenossenschaft BGHW und denen der Straßen-Zulassungs-Ordnung StVZO. Somit kann der Gabelstapler auch Leerfahrten im öffentlichen Verkehrsbereich antreten.